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31 GOKR CH-LU

§ 33 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Fraktionssitzungen

Allgemeine Verfahrensordnung - Sessionen und Sitzungen
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§ 33 GOKR · Fraktionssitzungen

1. Während der Sessionen stehen den Fraktionen die Kommissionszimmer des Regierungsgebäudes ganztags zur Verfügung. In der übrigen Zeit können die Fraktionen die Kommissionszimmer des Regierungsgebäudes je nach Verfügbarkeit reservieren.

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