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GOKR
CH-LU
§ 33 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Fraktionssitzungen
Allgemeine Verfahrensordnung - Sessionen und Sitzungen
§ 33 GOKR · Fraktionssitzungen
1. Während der Sessionen stehen den Fraktionen die Kommissionszimmer des Regierungsgebäudes ganztags zur Verfügung. In der übrigen Zeit können die Fraktionen die Kommissionszimmer des Regierungsgebäudes je nach Verfügbarkeit reservieren.