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31 GOKR CH-LU

§ 32 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Sessions- und Sitzungsdauer

Allgemeine Verfahrensordnung - Sessionen und Sitzungen
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§ 32 GOKR · Sessions- und Sitzungsdauer

1. Die Session dauert in den Monaten März, Juni, September und Oktober drei Tage (Montag, Dienstag und jeweils der Montag der Folgewoche). Die übrigen Sessionen dauern zwei Tage (Montag und Dienstag).

2. Die Sitzungen dauern jeweils von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr.

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