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31 GOKR CH-LU

§ 30 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Kommissionendienst

Organisation - Parlamentsdienste
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§ 30 GOKR · Kommissionendienst

1. Der Kommissionendienst der Parlamentsdienste unterstützt gemäss § 32a des Kantonsratsgesetzes die Kommissionen bei ihrer Arbeit.

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