31
GOKR
CH-LU
§ 26 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Organisation und Aufgaben der Redaktionskommission
Organisation - Kommissionen
§ 26 GOKR · Organisation und Aufgaben der Redaktionskommission
1. Die Redaktionskommission lädt den Präsidenten oder die Präsidentin der Kommission, welche das Geschäft vorbereitet, und das zuständige Departement zur Sitzung ein.
2. Die Aufgaben der Redaktionskommission richten sich nach § 72.