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GOKR
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§ 24 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Aufgaben der Planungs- und Finanzkommission
Organisation - Kommissionen
§ 24 GOKR · Aufgaben der Planungs- und Finanzkommission
1. Die Planungs- und Finanzkommission hat insbesondere den Aufgaben- und Finanzplan, den Voranschlag, die Nachtragskredite, den Jahresbericht mit der Jahresrechnung und die weiteren Rechnungen sowie die Beteiligungsstrategie und den Bericht über die Umsetzung der Beteiligungsstrategie vorzuberaten.
2. Sie kann bei den andern Kommissionen im Rahmen von Mitberichten gemäss § 28 Absatz 1 Informationen zu einzelnen Leistungsaufträgen und Leistungsvereinbarungen einholen. Darüber informiert sie umgehend die Aufsichts- und Kontrollkommission.