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31 GOKR CH-LU

§ 23 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Aufgaben der Aufsichts- und Kontrollkommission

Organisation - Kommissionen
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§ 23 GOKR · Aufgaben der Aufsichts- und Kontrollkommission

1. Die Aufsichts- und Kontrollkommission plant ihre Oberaufsichtstätigkeit gemäss § 21a des Kantonsratsgesetzes für die Amtsdauer.

2. Sie vertritt den Kantonsrat in den interkantonalen Geschäftsprüfungskommissionen.

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