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31 GOKR CH-LU

§ 20 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Information im Kantonsrat

Organisation - Kommissionen
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§ 20 GOKR · Information im Kantonsrat

1. Die Kommissionen können den Kantonsrat über kommissionsinterne Angelegenheiten informieren.

2. Sie stellen der Geschäftsleitung dazu Antrag auf Traktandierung.

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