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GOKR
CH-LU
§ 2 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Vereidigung
Wahl und Konstituierung
§ 2 GOKR · Vereidigung
1. Wer vom Kantonsrat zu vereidigen ist, leistet vor dem versammelten Rat den Amtseid oder das Amtsgelübde.
2. Während der Vereidigung stehen alle Anwesenden.