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31 GOKR CH-LU

§ 2 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Vereidigung

Wahl und Konstituierung
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§ 2 GOKR · Vereidigung

1. Wer vom Kantonsrat zu vereidigen ist, leistet vor dem versammelten Rat den Amtseid oder das Amtsgelübde.

2. Während der Vereidigung stehen alle Anwesenden.

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