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31 GOKR CH-LU

§ 14 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Anhörungen

Organisation - Kommissionen
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§ 14 GOKR · Anhörungen

1. Kommissionssitzungen sind nicht öffentlich.

2. Auf Antrag eines Kommissionsmitglieds kann die Kommission beschliessen, Anhörungen ausnahmsweise öffentlich abzuhalten.

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