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GOKR
CH-LU
§ 14 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Anhörungen
Organisation - Kommissionen
§ 14 GOKR · Anhörungen
1. Kommissionssitzungen sind nicht öffentlich.
2. Auf Antrag eines Kommissionsmitglieds kann die Kommission beschliessen, Anhörungen ausnahmsweise öffentlich abzuhalten.