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31 GOKR CH-LU

§ 10 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Kommissionsbestellung

Organisation - Kommissionen
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§ 10 GOKR · Kommissionsbestellung

1. Die Fraktionen stellen dem Kantonsrat Antrag für die Bestellung der Kommissionen.

2. Werden aus der Mitte des Rates keine anderslautenden Anträge gestellt, ist die Kommission gemäss Antrag der Fraktionen gewählt.

3. Wird aus der Mitte des Rates eine andere Zusammensetzung der Kommission beantragt, ist über die Anträge der Fraktionen und der Ratsmitglieder offen abzustimmen, sofern nicht ein Drittel der stimmenden Ratsmitglieder geheime Wahl verlangt.

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