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31 GOKR CH-LU

§ 1 Geschäftsordnung des Kantonsrates (GOKR) - Konstituierende Sitzung

Wahl und Konstituierung
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§ 1 GOKR · Konstituierende Sitzung

1. Der Alterspräsident oder die Alterspräsidentin eröffnet die konstituierende Sitzung des neugewählten Kantonsrates mit einer Ansprache. Anschliessend hält das jüngste Ratsmitglied eine Rede. Sofern das jüngste Mitglied die Rede bereits einmal gehalten hat, geht diese Aufgabe an das zweitjüngste Mitglied über.

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