305
JVG
CH-LU
§ 54 Gesetz über den Justizvollzug (JVG) - Aufhebung eines Erlasses
Schlussbestimmungen
§ 54 JVG · Aufhebung eines Erlasses
1. Das Gesetz über den Straf- und Massnahmenvollzug vom 3. Juni 1957 wird aufgehoben.