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305 JVG CH-LU

§ 54 Gesetz über den Justizvollzug (JVG) - Aufhebung eines Erlasses

Schlussbestimmungen
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§ 54 JVG · Aufhebung eines Erlasses

1. Das Gesetz über den Straf- und Massnahmenvollzug vom 3. Juni 1957 wird aufgehoben.

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