Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
305 JVG CH-LU

§ 52 Gesetz über den Justizvollzug (JVG) - Strafsachen des kantonalen Rechts

Begnadigung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (56 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 52 JVG · Strafsachen des kantonalen Rechts

1. Die Artikel 381-383 StGB gelten sinngemäss auch für die Strafsachen des kantonalen Rechts.

← § 51 JVG Gesetz über den Justizvollzug (JVG) § 53 JVG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →