305
JVG
CH-LU
§ 49 Gesetz über den Justizvollzug (JVG) - Kosten der fürsorgerischen Unterbringung
Kosten
§ 49 JVG · Kosten der fürsorgerischen Unterbringung
1. Erfolgt eine fürsorgerische Unterbringung in einer Anstalt oder Einrichtung des Straf- und Massnahmenvollzugs, richtet sich die Kostentragung nach § 57 des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch vom 20. November 2000.