305
JVG
CH-LU
§ 45 Gesetz über den Justizvollzug (JVG) - Kostenfreiheit bei Disziplinarbeschwerdeverfahren
Disziplinarrecht und Rechtsschutz - Rechtsschutz
§ 45 JVG · Kostenfreiheit bei Disziplinarbeschwerdeverfahren
1. Das Beschwerdeverfahren gegen Disziplinarverfügungen ist in der Regel kostenlos.
2. Wird mutwillig eine offensichtlich unbegründete Beschwerde erhoben, können der beschwerdeführenden Person angemessene Verfahrenskosten auferlegt werden.