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305 JVG CH-LU

§ 45 Gesetz über den Justizvollzug (JVG) - Kostenfreiheit bei Disziplinarbeschwerdeverfahren

Disziplinarrecht und Rechtsschutz - Rechtsschutz
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§ 45 JVG · Kostenfreiheit bei Disziplinarbeschwerdeverfahren

1. Das Beschwerdeverfahren gegen Disziplinarverfügungen ist in der Regel kostenlos.

2. Wird mutwillig eine offensichtlich unbegründete Beschwerde erhoben, können der beschwerdeführenden Person angemessene Verfahrenskosten auferlegt werden.

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