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UeStG
CH-LU
§ 3 Übertretungsstrafgesetz (UeStG) - Strafen
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 UeStG · Strafen
1. Zuwiderhandlungen gegen dieses Gesetz werden mit Busse bestraft.
2. In leichten Fällen kann ein Verweis ausgesprochen werden.
3. Enthalten behördliche Erlasse nur eine allgemeine Strafandrohung, ist die Strafe Busse.