300
UeStG
CH-LU
§ 25 Übertretungsstrafgesetz (UeStG) - Unbefugte Berufsausübung und Titelanmassung
Die einzelnen Übertretungen - Übertretungen gegen die öffentliche Ordnung
§ 25 UeStG · Unbefugte Berufsausübung und Titelanmassung
1. Wer ohne die erforderliche Bewilligung einen Beruf ausübt, ein Gewerbe oder ein Handelsgeschäft betreibt oder die in der Bewilligung enthaltenen Befugnisse überschreitet,
wer unberechtigt einen Titel oder eine Berufsbezeichnung (einen akademischen Titel, Diplom, Patent usw.) führt, um den Anschein besonderer Auszeichnungen oder Fähigkeiten zu erwecken,
wird mit Busse bestraft.