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300 UeStG CH-LU

§ 2 Übertretungsstrafgesetz (UeStG) - Vorsatz und Fahrlässigkeit

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 UeStG · Vorsatz und Fahrlässigkeit

1. Die nach dem kantonalen Recht unter Strafe gestellten Übertretungen sind auch strafbar, wenn sie fahrlässig begangen werden, sofern nicht nach dem Sinn der Vorschrift nur die vorsätzliche Begehung strafbar sein soll.

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