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300 UeStG CH-LU

§ 11 Übertretungsstrafgesetz (UeStG) - Verbrecherwerkzeug

Die einzelnen Übertretungen - Übertretungen gegen die Sicherheit
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§ 11 UeStG · Verbrecherwerkzeug

1. Wer Waffen, Werkzeuge oder Geräte, von denen er oder sie weiss oder annehmen muss, dass sie zur Begehung eines Verbrechens bestimmt sind, herstellt, herstellen lässt, in Gewahrsam hat, verwahren lässt oder einer anderen Person überlässt, wird mit Busse bestraft.

2. ...

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