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UeStG
CH-LU
§ 10 Übertretungsstrafgesetz (UeStG) - Stempel
Die einzelnen Übertretungen - Übertretungen gegen die Sicherheit
§ 10 UeStG · Stempel
1. Wer behördliche oder Firmenstempel ohne Berechtigung bestellt oder bestellen lässt, wird mit Busse bestraft.