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300 UeStG CH-LU

§ 10 Übertretungsstrafgesetz (UeStG) - Stempel

Die einzelnen Übertretungen - Übertretungen gegen die Sicherheit
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§ 10 UeStG · Stempel

1. Wer behördliche oder Firmenstempel ohne Berechtigung bestellt oder bestellen lässt, wird mit Busse bestraft.

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