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300 UeStG CH-LU

§ 1 Übertretungsstrafgesetz (UeStG) - Anwendung von StGB und OBG

Allgemeine Bestimmungen
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§ 1 UeStG · Anwendung von StGB und OBG

1. Die allgemeinen Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches vom 21. Dezember 1937 (StGB) finden auf die nach dem kantonalen Strafrecht strafbaren Tatbestände unter Vorbehalt der nachstehenden Vorschriften Anwendung.

2. Das Ordnungsbussengesetz (OBG) vom 18. März 2016 gilt auch für Verfahren in Anwendung des kantonalen Ordnungsbussenrechts.

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