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§ 93 Gesetz über die Organisation und Geschäftsführung des Kantonsrates (Kantonsratsgesetz, KRG) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 93 Kantonsratsgesetz, KRG · Inkrafttreten

1. Dieses Gesetz tritt gleichzeitig mit der Verfassungsänderung vom 28. Juni 1976 am 1. Januar 1977 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Volksreferendum.

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