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§ 83 Gesetz über die Organisation und Geschäftsführung des Kantonsrates (Kantonsratsgesetz, KRG) - Begriff

Sachgeschäfte - Petitionen
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§ 83 Kantonsratsgesetz, KRG · Begriff

1. Als Petitionen werden Eingaben von Behörden und Privatpersonen behandelt, welche bestimmte Begehren oder Beanstandungen enthalten und keine besondere Rechtsform aufweisen.

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