Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
30 KRGLCC CH-LU

§ 82m Gesetz über die Organisation und Geschäftsführung des Kantonsrates (Kantonsratsgesetz, KRG) - Vorgehen nach Annahme der Einleitung der Totalrevision

Sachgeschäfte - Totalrevision der Kantonsverfassung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (136 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 82m Kantonsratsgesetz, KRG · Vorgehen nach Annahme der Einleitung der Totalrevision

1. Der Regierungsrat setzt zur Ausarbeitung von Botschaft und Entwurf einer neuen Verfassung eine Projektorganisation ein, welche die Vielgestaltigkeit des Kantons repräsentiert.

2. Der Entwurf ist nach den für den Kantonsrat geltenden Vorschriften zu beraten.

← § 82l Kantonsratsgesetz, KRG Gesetz über die Organisation und Geschäftsführung des Kantonsrates (Kantonsratsgesetz, KRG) - Wahl und Teilnahme § 82n Kantonsratsgesetz, KRG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →