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§ 67 Gesetz über die Organisation und Geschäftsführung des Kantonsrates (Kantonsratsgesetz, KRG) - Inhalt der Motion

Sachgeschäfte - Parlamentarische Vorstösse - Motion und Postulat
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§ 67 Kantonsratsgesetz, KRG · Inhalt der Motion

1. Die Motion enthält einen Auftrag an die zuständige Behörde, dem Kantonsrat eine der folgenden Beratungsunterlagen zu unterbreiten

a. Botschaft und Entwurf zu einer Verfassungsänderung, einem Gesetz, einem Dekret oder einem Kantonsratsbeschluss,

b. besondern Planungsbericht,

c. besondern Rechenschaftsbericht.

2. Für die Ausführung des Auftrages kann die Motion angemessene Fristen vorsehen.

3. Mit einer Motion kann zudem die Einreichung einer Kantonsinitiative oder eines fakultativen Referendums beim Bund verlangt werden.

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