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§ 48 Gesetz über die Organisation und Geschäftsführung des Kantonsrates (Kantonsratsgesetz, KRG) - Freie Beschlussfassung

Allgemeine Verfahrensordnung - Beratung und Beschlussfassung
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§ 48 Kantonsratsgesetz, KRG · Freie Beschlussfassung

1. Die Sachgeschäfte unterliegen der freien Beschlussfassung des Kantonsrates.

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