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KRGLCC
CH-LU
§ 46 Gesetz über die Organisation und Geschäftsführung des Kantonsrates (Kantonsratsgesetz, KRG) - Geschäftsverzeichnis
Allgemeine Verfahrensordnung - Zuweisung und Verzeichnis der Sachgeschäfte
§ 46 Kantonsratsgesetz, KRG · Geschäftsverzeichnis
1. Die Staatskanzlei führt ein Verzeichnis der beim Kantonsrat hängigen Sachgeschäfte.
2. Das Geschäftsverzeichnis wird halbjährlich aktualisiert und den Mitgliedern des Kantonsrates zugänglich gemacht.