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§ 32a Gesetz über die Organisation und Geschäftsführung des Kantonsrates (Kantonsratsgesetz, KRG) - Aufgaben des Kommissionendienstes

Organisation - Parlamentsdienste
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§ 32a Kantonsratsgesetz, KRG · Aufgaben des Kommissionendienstes

1. Der Kommissionendienst erfüllt insbesondere folgende Aufgaben: Er

a. plant, organisiert und koordiniert die Kommissionssitzungen,

b. besorgt die Sekretariatsgeschäfte,

c. führt das Protokoll nach Weisungen der Kommission,

d. beschafft und archiviert Dokumente und wertet sie aus,

e. berät die Kommissionen in fachlichen und Verfahrensfragen.

2. Der Kommissionendienst verkehrt direkt mit dem Kantonsgericht und den Departementen. Die angegangenen Stellen sind im Rahmen der §§ 25 ff. zur Auskunft und zur Mitarbeit verpflichtet.

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