Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
29a GIV CH-LU

§ 61 Geoinformationsverordnung (GIV) - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (58 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 61 GIV · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. April 2004 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

← § 60 GIV Geoinformationsverordnung (GIV) - Regierungsrat

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →