29a
GIV
CH-LU
§ 24 Geoinformationsverordnung (GIV) - Änderung von Kantons- und Gemeindegrenzen
Amtliche Vermessung - Organisation und Aufgaben
§ 24 GIV · Änderung von Kantons- und Gemeindegrenzen
1. Sind bei der Änderung von Kantons- und Gemeindegrenzen Eigentumsübertragungen notwendig, müssen entsprechende Verträge vor der Beschlussfassung vorliegen.