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29a GIV CH-LU

§ 17a Geoinformationsverordnung (GIV) - Raumdatenpool

Geografisches Informationssystem
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§ 17a GIV · Raumdatenpool

1. Der Kanton Luzern beteiligt sich mit seinen GIS-Datenbanken am Verein Raumdatenpool Kanton Luzern, welcher die Schaffung und Aufrechterhaltung einer Plattform für die Koordination, den Austausch und die Zugänglichkeit raumbezogener Daten auf dem Gebiet des Kantons Luzern bezweckt und auf eine wirtschaftliche Nutzung der Geoinformation hinzielt.

2. Die Rechte und Interessen des Kantons im Verein nimmt das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement wahr.

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