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§ 8 Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 8 Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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