Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
290a CH-LU

§ 7a Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs - Übergangsbestimmung zur Änderung vom 14. Mai 2025

Schlussbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7a Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs · Übergangsbestimmung zur Änderung vom 14. Mai 2025

1. Das Konkursamt Luzern West, Amtsstelle Sursee, wird längstens bis zum 29. Februar 2028 im Sportelsystem geführt.

← § 7 Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs Organisationsform der Konkursämter § 8 Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →