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290 EGSchKGLEF-SR CH-LU

§ 5 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EGSchKG) - Betreibungen gegen Gemeinwesen und Körperschaften des öffentlichen Rechts

Allgemeines - Besondere Zuständigkeiten
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§ 5 EGSchKG · Betreibungen gegen Gemeinwesen und Körperschaften des öffentlichen Rechts

1. Das Konkursamt Luzern führt die Betreibungen gegen Kanton, Gemeinden und andere Körperschaften des kantonalen öffentlichen Rechts durch.

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