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EGSchKGLEF-SR
CH-LU
§ 5 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EGSchKG) - Betreibungen gegen Gemeinwesen und Körperschaften des öffentlichen Rechts
Allgemeines - Besondere Zuständigkeiten
§ 5 EGSchKG · Betreibungen gegen Gemeinwesen und Körperschaften des öffentlichen Rechts
1. Das Konkursamt Luzern führt die Betreibungen gegen Kanton, Gemeinden und andere Körperschaften des kantonalen öffentlichen Rechts durch.