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290 EGSchKGLEF-SR CH-LU

§ 33 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EGSchKG) - Änderung von Erlassen

Schlussbestimmungen
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§ 33 EGSchKG · Änderung von Erlassen

1. Das Gesetz über die Gerichtsorganisation vom 28. Januar 1913 sowie das Gewerbepolizeigesetz vom 23. Januar 1995 werden gemäss Anhang geändert.

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