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290 EGSchKGLEF-SR CH-LU

§ 31 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EGSchKG) - Wahltermine der Konkursbeamten

Schlussbestimmungen
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§ 31 EGSchKG · Wahltermine der Konkursbeamten

1. Die nächsten Neuwahlen der Konkursbeamten finden 1997 (Amtsantritt 1. Juli 1997), die übernächsten im Jahr 2000 statt.

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