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EGSchKGLEF-SR
CH-LU
§ 31 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EGSchKG) - Wahltermine der Konkursbeamten
Schlussbestimmungen
§ 31 EGSchKG · Wahltermine der Konkursbeamten
1. Die nächsten Neuwahlen der Konkursbeamten finden 1997 (Amtsantritt 1. Juli 1997), die übernächsten im Jahr 2000 statt.