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§ 44 Gesetz über die Geoinformation und die amtliche Vermessung (Geoinformationsgesetz, GIG) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 44 Geoinformationsgesetz, GIG · Inkrafttreten

1. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2004 in Kraft. Es unterliegt dem fakultativen Referendum.

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