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§ 4 Verordnung über die Spitex-Statistik - Erhebungsorgan

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§ 4 Verordnung über die Spitex-Statistik · Erhebungsorgan

1. Die zentrale Statistikstelle führt die Erhebung für die Spitex-Statistik durch.

2. Sie definiert die methodischen und technischen Spezifikationen der Erhebung und der Datenübermittlung koordiniert mit dem Bundesamt für Statistik.

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