Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
28h CH-LU

§ 1 Verordnung über die Spitex-Statistik - Zweck und Bezeichnung der Erhebung

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (7 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Verordnung über die Spitex-Statistik · Zweck und Bezeichnung der Erhebung

1. Der Kanton Luzern führt eine Spitex-Statistik. Diese gibt Auskunft über

a. den Inhalt und die Art des Spitex-Angebotes im Kanton Luzern,

b. die personellen Ressourcen der Spitex-Leistungserbringer,

c. den Aufwand und die Finanzierung der Spitex-Leistungserbringer,

d. die Nachfrage nach Spitex-Leistungen.

2. Die Spitex-Statistik erfüllt die Anforderungen der schweizerischen Spitex-Statistik.

Zweck und Bezeichnung der Erhebung § 2 Verordnung über die Spitex-Statistik →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →