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CH-LU
§ 3 Verordnung über die kantonalen Bevölkerungsbefragungen - Befragte
§ 3 Verordnung über die kantonalen Bevölkerungsbefragungen · Befragte
1. Befragt wird eine repräsentative Stichprobe der in Privathaushalten lebenden Wohnbevölkerung mit Hauptwohnsitz im Kanton Luzern.
2. Bei den umfassenden Befragungen werden Personen im Alter von 15 bis 79 Jahren befragt. Bei den themenspezifischen Befragungen bestimmt der Regierungsrat je nach Themenschwerpunkt das Alterssegment der Befragten.
3. Die Teilnahme an den Bevölkerungsbefragungen ist freiwillig.