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28e CH-LU

§ 1 Verordnung über die kantonalen Bevölkerungsbefragungen - Zweck und Bezeichnung der Befragungen

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§ 1 Verordnung über die kantonalen Bevölkerungsbefragungen · Zweck und Bezeichnung der Befragungen

1. Der Kanton Luzern führt regelmässig Bevölkerungsbefragungen durch. Diese geben Auskunft über die Zufriedenheit der Luzerner Bevölkerung in verschiedenen Lebensbereichen, mit der kantonalen Politik und mit den staatlichen Leistungen.

2. Die Bevölkerungsbefragungen dienen den politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern als Instrument zur Überprüfung der politischen Ziele und zur Formulierung von Massnahmen.

3. Die Bevölkerungsbefragungen werden entweder als umfassende Befragungen oder als themenspezifische Befragungen durchgeführt.

Zweck und Bezeichnung der Befragungen § 2 Verordnung über die kantonalen Bevölkerungsbefragungen →

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