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28d CH-LU

§ 5 Verordnung über die Bevölkerungsstatistik - Inkrafttreten

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§ 5 Verordnung über die Bevölkerungsstatistik · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2011 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

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