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CH-LU
§ 1 Verordnung über die Bevölkerungsstatistik - Bestandteile der Bevölkerungsstatistik
§ 1 Verordnung über die Bevölkerungsstatistik · Bestandteile der Bevölkerungsstatistik
1. Der Kanton führt eine Bevölkerungsstatistik, die folgende Bestandteile umfasst
a. den Stand der ständigen Wohnbevölkerung,
b. den Stand der mittleren Wohnbevölkerung,
c. die Jahresbilanz der ständigen Wohnbevölkerung, die folgende Komponenten der Bevölkerungsentwicklung enthält
1. die natürliche Bevölkerungsbewegung (Lebendgeborene, Gestorbene),
2. die räumliche Bevölkerungsbewegung (Wanderungen),
3. Zivilstandswechsel,
4. Bürgerrechtswechsel.