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CH-LU
§ 5 Verordnung über die Gebühren für individuelle statistische Dienstleistungen von Lustat Statistik Luzern (Gebührenverordnung Lustat) - Rechnungsstellung
§ 5 Gebührenverordnung Lustat · Rechnungsstellung
1. Die Lustat Statistik Luzern stellt Rechnung.
2. Bei mehrwertsteuerpflichtigen Dienstleistungen wird die Mehrwertsteuer zum Preis dazugeschlagen.