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283 CH-LU

§ 8 Richtlinie über die in der «Verordnung über das Anwaltspraktikum und die für die Ausübung des Anwaltsberufes erforderlichen Prüfungen» vorgesehenen Examen - Prüfungsgespräch (Art. 32 BGFA[[1]](#articletitle_text_fn_57078_2_1_c))

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§ 8 Richtlinie über die in der «Verordnung über das Anwaltspraktikum und die für die Ausübung des Anwaltsberufes erforderlichen Prüfungen» vorgesehenen Examen · Prüfungsgespräch (Art. 32 BGFA[[1]](#articletitle_text_fn_57078_2_1_c))

1. Das Prüfungsgespräch erstreckt sich im Wesentlichen auf das kantonale Recht, wobei in diesem Rahmen besonderes Gewicht auf die Gesetze und Rechtsbereiche gelegt wird, die das Schwergewicht der Anwaltsprüfung bilden.

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