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283 CH-LU

§ 6 Richtlinie über die in der «Verordnung über das Anwaltspraktikum und die für die Ausübung des Anwaltsberufes erforderlichen Prüfungen» vorgesehenen Examen - Prüfungsfach «Anwaltsrecht»

Anwaltsprüfung
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§ 6 Richtlinie über die in der «Verordnung über das Anwaltspraktikum und die für die Ausübung des Anwaltsberufes erforderlichen Prüfungen» vorgesehenen Examen · Prüfungsfach «Anwaltsrecht»

1. Das Schwergewicht im Prüfungsfach «Anwaltsrecht» liegt bei folgenden Rechtsbereichen: vertragliche Beziehungen zwischen Anwalt und Klient (inkl. Honorarfragen und Parteientschädigungen), eidgenössisches und kantonales Anwaltsgesetz (samt Verordnungen), Standesregeln, Berufsgeheimnis, unentgeltliche Rechtspflege sowie notwendige und amtliche Verteidigung.

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