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§ 4 Richtlinie über die in der «Verordnung über das Anwaltspraktikum und die für die Ausübung des Anwaltsberufes erforderlichen Prüfungen» vorgesehenen Examen - Prüfungsfach «eidgenössisches und kantonales Straf- und Strafprozessrecht»

Anwaltsprüfung
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§ 4 Richtlinie über die in der «Verordnung über das Anwaltspraktikum und die für die Ausübung des Anwaltsberufes erforderlichen Prüfungen» vorgesehenen Examen · Prüfungsfach «eidgenössisches und kantonales Straf- und Strafprozessrecht»

1. Das Schwergewicht im Prüfungsfach «eidgenössisches und kantonales Straf- und Strafprozessrecht» liegt bei folgenden Erlassen: StGB, JStG, SVG (strafrechtliche Bestimmungen), StPO, JStPO, BGG (Rechtsmittel gegen Entscheide in Strafsachen), OHG, EMRK (für das Strafverfahren relevante Vorschriften), OGB (Organisation in Strafsachen), SMG, Justizvollzugsverordnung.

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