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283 CH-LU

§ 3 Richtlinie über die in der «Verordnung über das Anwaltspraktikum und die für die Ausübung des Anwaltsberufes erforderlichen Prüfungen» vorgesehenen Examen - Prüfungsfach «eidgenössisches und kantonales Zivilprozess- und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht»

Anwaltsprüfung
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§ 3 Richtlinie über die in der «Verordnung über das Anwaltspraktikum und die für die Ausübung des Anwaltsberufes erforderlichen Prüfungen» vorgesehenen Examen · Prüfungsfach «eidgenössisches und kantonales Zivilprozess- und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht»

1. Das Schwergewicht im Prüfungsfach «eidgenössisches und kantonales Zivilprozess- und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht» liegt bei folgenden Erlassen: ZPO, SchKG, BGG (Rechtsmittel gegen Entscheide in Zivil- und Schuldbetreibungs- und Konkurssachen), IPRG (verfahrensrechtliche Vorschriften), LugÜ, OGB (Organisation in Zivil- und Betreibungs- und Konkurssachen), EGSchKG, KoV.

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