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283 CH-LU

§ 2 Richtlinie über die in der «Verordnung über das Anwaltspraktikum und die für die Ausübung des Anwaltsberufes erforderlichen Prüfungen» vorgesehenen Examen - Prüfungsfach «eidgenössisches und kantonales Privatrecht»

Anwaltsprüfung
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§ 2 Richtlinie über die in der «Verordnung über das Anwaltspraktikum und die für die Ausübung des Anwaltsberufes erforderlichen Prüfungen» vorgesehenen Examen · Prüfungsfach «eidgenössisches und kantonales Privatrecht»

1. Das Schwergewicht im Prüfungsfach «eidgenössisches und kantonales Privatrecht» liegt bei folgenden Erlassen: ZGB, OR, IPRG (materiellrechtliche Vorschriften), SVG (haftpflicht- und versicherungsrechtliche Bestimmungen), EGZGB.

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