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282 APV CH-LU

§ 40 Verordnung über das Anwaltspraktikum und die für die Ausübung des Anwaltsberufes erforderlichen Prüfungen (APV) - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 40 APV · Inkrafttreten

1. Die Verordnung tritt am 1. Juni 2002 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.

2. Die Verordnung über die Prüfung der Rechtsanwälte vom 17. Juni 1982 und das Reglement für die Anwaltsprüfungen im Kanton Luzern vom 5. August 1983 werden aufgehoben.

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